Informationen
Patienten-Information
Ab 1.1.2004: 10 Euro "Praxisgebühr" – der Gesetzgeber hat es so beschlossen: das GMG, " Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung"
Über die Zuzahlungs- und Befreiungsregeln des neuen GMG Gesetzes lesen Sie mehr hier
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